Geschäftsumfeld Niedersachsen
Aus Standort- und Branchensicht bietet Niedersachsen herausragende Bedingungen für die Aufnahme und den Ausbau von Geschäftstätigkeiten. Die notwendige Basis liefert ein attraktives Umfeld und nachfrageorientierte Rahmenbedingungen.
Grundsätzlich bietet Deutschland und damit auch der Wirtschaftsstandort Niedersachsen ein hohes Maß an Rechtssicherheit, die tägliche Geschäftspraxis ist ganz wesentlich durch rechtliche Rahmenbedingungen geprägt. Ausländische Unternehmen mit Geschäftsinteressen am deutschen Markt müssen für eine erfolgreiche Durchsetzung nicht nur den Markt genau kennen und mit den sozialen und gesellschaftlichen Gepflogenheiten des Landes vertraut sein, sondern auch mit den rechtlichen Grundlagen.
In Deutschland sind Rechte und Pflichten von Unternehmen und Unternehmern einerseits durch eine weitgehende Vertragsfreiheit geprägt, andererseits bestehen - insbesondere gegenüber Arbeitnehmern und Verbrauchern - strikte Regeln. Höchstrichterlichen Entscheidungen kommt eine wichtige Bedeutung zu. Für die Aufnahme von erfolgreichen Geschäftstätigkeiten ist daher die Kenntnis über die rechtlichen Gegebenheiten unabdingbare Voraussetzung. Dies gilt für Unternehmen, die den Markteinstieg in Niedersachsen planen sowie für ausländische Bürger, die ein Unternehmen in Niedersachsen gründen möchten.
Die Verhältnisse im deutschen Recht sind insbesondere für Unternehmen aus dem angelsächsischen Rechtskreis oftmals fremd, da dieser in weiten Bereichen anderen Grundsätzen folgt. Geschäftsleute aus dem europäischen Raum können hingegen zunehmend gemeinsame Prinzipien erkennen, da die Europäische Union (EU) sich in wichtigen Punkten um eine Annäherung der rechtlichen Regelungen bemüht. Dennoch bestehen auch innerhalb der EU nach wie vor zahlreiche Unterschiede. Inhalte von vorformulierten Verträgen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB) können inzwischen weitgehend auf Wirksamkeit hin gesetzlich überprüft werden. Das AGB-Recht ist in Deutschland wesentlich ausgeprägter als in anderen europäischen und nichteuropäischen Ländern. Ebenfalls einen besonderen Stellenwert im internationalen Vergleich nimmt das Recht des Eigentumsvorbehalts ein. Danach bleibt der Verkäufer bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung Eigentümer des bereits übergebenen Verkaufsgegenstandes.
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